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News N neon 09 Oktober 2019
Wenn man einen Rechteinhaber nicht ärgern will, dann sollte man aber *vorher* fragen, ob man einen Titel und damit eine offensichtliche Rechtsverletzung ankündigen darf oder nicht. Im nachhinein argumentieren mag niemand, erst recht nicht deren Anwälte... :-/
basti007
  • 09.10.19    
  • 21:35   

Wenn man einen Rechteinhaber nicht ärgern will, dann sollte man aber *vorher* fragen, ob man einen Titel und damit eine offensichtliche Rechtsverletzung ankündigen darf oder nicht. Im nachhinein argumentieren mag niemand, erst recht nicht deren Anwälte... :-/

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